Ergänzung zum Austausch mit der BA zur aktuellen Situation |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 14.12.2020 |
Unklarheit besteht bei den Beteiligten über die Lesart des §4 (2) 1. „… Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen…“. Teilnehmer können für aktuelle Prüfungen in die Einrichtungen kommen. Die Frage ist jedoch, ob damit auch die Prüfungsvorbereitung gemeint ist. Nach Meinung der überwiegenden Beteiligten bedeutet die Formulierung, dass dieses nicht der Fall ist, sondern nur die aktuellen Prüfungstage gemeint sind. Konkret ergibt sich die Frage, ob Schulungen nur für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zulässig sind, oder ob die Träger auch Teilnehmer zu Schulungen in Präsens beschulen dürfen, wenn eine Prüfung unmittelbar bevorsteht. Die Regionaldirektion hat sich bereit erklärt, diese Frage an das entsprechende Ministerium weiterzuleiten, was noch während der Sitzung erfolgte. Es bleibt also die Reaktion des Ministeriums abzuwarten.
Zuletzt geändert am: 14.12.2020 um 17:07
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DPFA - Schulen gGmbH, Bildungszentrum Dresden, Stauffenbergallee 04, 01099 Dresden (Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Maßnahme-Zulassung aus Sicht der Auditoren – Impulsvortrag und Austauschrunde
Gesprächspartner: Herr Daniel Schönfelder, ICG Zertifizierung GmbH
2. Überblick der angepassten und neuen Förderinstrumente ab 01. Juli 2023
Gesprächspartnerin: Frau Ulrike Saupe, Jobcenter Dresden
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI